Die am 31. März 2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragrafen zum Sport mehr. Das heißt im Klartext, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab Sonntag wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist.
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am 19. März auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes die grundlegenden Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022 verlängert.
Liebe Frauen,
anlässlich des Frauentags am 08. März 2022 möchte der Vorstand des ASV 1902 Sangerhausen e.V. die Gelegenheit nutzen und euch einen schönen Frauentag wünschen.
Am 4. März 2022 fand die diesjährige Delegiertenkonferenz des ASV statt. Das höchste Gremium des Vereins tagte in der Kleinsporthalle Südwest in Sangerhausen.
Die Welt schaut mit Entsetzen auf die Invasion Russlands in die Ukraine. Die ganze demokratische Welt übt Solidarität mit der Ukraine. Auch der Sport hat sich klar positioniert.
In Sachsen-Anhalt treten am 4. März 2022 neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Landeskabinett hat dazu die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom Februar 2022 umgesetzt wird.
Mit der am 21. Dezember 2021 von der Landesregierung veröffentlichten Dritten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes gab es für den Sport und das Sporttreiben keine Veränderungen. Folgende Rechtslage gilt damit bis einschließlich 18. Januar 2022 fort.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten, steigenden Infektionszahlen und der immer höheren Auflagen für Veranstaltungen sieht sich der Vorstand gezwungen, alle geplanten Veranstaltungen für dieses Jahr abzusagen.