Die am 31. März 2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragrafen zum Sport mehr. Das heißt im Klartext, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab Sonntag wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist.
Geschäftsstelle
Regelungen für den Sport bis 2. April
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am 19. März auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes die grundlegenden Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022 verlängert.
Herzliche Glückwünsche zum Internationalen Frauentag
ASV 1902 Sangerhausen e.V. wählt neuen Vorstand
Solidarität mit der Ukraine!
Lockerungen für den Sport ab 4. März
In Sachsen-Anhalt treten am 4. März 2022 neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Landeskabinett hat dazu die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom Februar 2022 umgesetzt wird.
Aktuelle Corona Regeln beim Sport
Mit der am 21. Dezember 2021 von der Landesregierung veröffentlichten Dritten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes gab es für den Sport und das Sporttreiben keine Veränderungen. Folgende Rechtslage gilt damit bis einschließlich 18. Januar 2022 fort.
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!
Absage Weihnachtsfeiern!
2G-Regel ab 24.11.2021!
Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung gilt in unseren Turnhallen ab Mittwoch, den 24.11.2021, die 2G-Regel.