Die am 31. März 2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragrafen zum Sport mehr. Das heißt im Klartext, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab Sonntag wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist.
Es gibt im Rahmen der Verordnung als Vorsichtsmaßnahme allerdings die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.
Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt laut Paragraf 2 der Verordnung nur noch in bestimmten Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder dem Öffentlichen Personennahverkehr.
Veranstalterinnen und Veranstaltern von Sportveranstaltungen ist es im Rahmen ihres Hausrechts aber möglich, Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Ansonsten gibt es lediglich die Empfehlung zum persönlichen Selbstschutz weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.
Die von der Landesregierung im Umlaufverfahren beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022.