Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung gilt in unseren Turnhallen ab Mittwoch, den 24.11.2021, die 2G-Regel.
Für unsere Sportgruppen bedeutet das Folgendendes:
- Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene
- Geimpft ist man 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson
- Genesene gelten sofort nach der ersten Impfung als geimpft
- Genesen ist man, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt, der min. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
- Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfemfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchgeführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich
- Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
- Abstands- und Maskenpflicht in den Turnhallen (Bei der Sportausführung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden)
- Sportgeräte nach jeder Benutzung desinfizieren
Bei Fragen bzgl. der neuen Regeln könnt ihr euch gern an die Geschäftsstelle wenden!