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2G-Regel ab 24.11.2021!

Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung gilt in unseren Turnhallen ab Mittwoch, den 24.11.2021, die 2G-Regel.

Für unsere Sportgruppen bedeutet das Folgendendes:
  • Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene
  • Geimpft ist man 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson
  • Genesene gelten sofort nach der ersten Impfung als geimpft
  • Genesen ist man, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt, der min. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfemfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchgeführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich
  • Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • Abstands- und Maskenpflicht in den Turnhallen (Bei der Sportausführung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden)
  • Sportgeräte nach jeder Benutzung desinfizieren
Bei Fragen bzgl. der neuen Regeln könnt ihr euch gern an die Geschäftsstelle wenden!