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Trainingsbetrieb noch immer eingestellt!

Leider ist auch im Januar 2021 an einen normalen Trainingsbetrieb nicht zu denken.. Wie zu erwarten war, bleibt auch der Sport im Lockdown.

Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

Somit bleibt bis zum 31. Januar 2021 weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport.

Auch der bisher zugelassene Rehabilitationssport muss bis zum 31. Januar 2021 eingestellt werden.

Vermeidet jeden nicht notwendigen Kontakt. Bleibt zuversichtlich und vor allem gesund!

Die Geschäftsstelle ist zu den bekannten Öffnungszeiten besetzt und steht für Fragen zur Verfügung!