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7. Änderungsverordnung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

Am 10. November 2021 trat die 7. Änderungsverordnung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Für den Sportbetrieb bleibt die Verordnungslage nahezu unverändert.

Eine der wenigen Änderungen betrifft den §1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dort wurde die Personenanzahl bei der Vermeidung von Ansammlungen entfernt (vorher max. 11 Personen). Im Paragraph 11, welcher den Sportbetrieb betrifft, gab es keine Änderungen.

Die neue Verordnung gilt bis 17. Dezember 2021.

Die komplette Neufassung der Verordnung findet ihr in der folgenden Datei.

Verordnung