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Kontaktloser Sport im Freien ist wieder möglich

Die „Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt“ regelt im § 8 Sportstätten und Sportbetrieb, was im Sport in Sachsen-Anhat derzeit möglich ist. Demnach können Sportvereine ab 8. März wieder kontaktfreies sportliches Training im Freien anbieten.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich.

Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs gilt allerdings: 1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht; 2. Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und 3. Zuschauer sind nicht zugelassen!

Weiterhin bleiben wie bisher kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.

Wichtig: Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber! Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Bei Fragen zu Trainingsmöglichkeiten der einzelnen Abteilungen unseres Vereins steht euch der jeweilige Abteilungsleiter und die Geschäftstelle zur Verfügung!